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   BSG, 29.02.1984 - 2 RU 73/82   

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BSG, 29.02.1984 - 2 RU 73/82 (https://dejure.org/1984,8021)
BSG, Entscheidung vom 29.02.1984 - 2 RU 73/82 (https://dejure.org/1984,8021)
BSG, Entscheidung vom 29. Februar 1984 - 2 RU 73/82 (https://dejure.org/1984,8021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit - Rollschuhe - Unfallversicherung

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.01.1960 - 2 RU 265/56

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 29.02.1984 - 2 RU 73/82
    Das allgemeine Interesse des Unternehmers, daß Arbeitspausen in vernünftiger Weise Zur Erw holung und Entspannung verwendet werden, damit die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers erhalten bleibt, reicht nicht aus, um einen rechtlich wesentlichen Zusammenhangzwischen dem Rollschuhlaufen und der versicherten Tätigkeit als Koch zu begründen (vgl BSGE 11, 267, 268).
  • BSG, 30.10.1964 - 2 RU 157/63

    Entschädigungsanspruch aufgrund Verkehrsunfall mit Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit

    Auszug aus BSG, 29.02.1984 - 2 RU 73/82
    Wird der häusliche Lebensbereich dagegen von dem Versicherten auf einem von dem Ort der Tätigkeit ausgehenden, aber nicht mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weg lediglich kurz aufgesucht und der Weg dann in Richtung zum Ort der Tätigkeit fortgesetzt, so handelt es sich um einen einzigen, rechtlich einheitlich zu beurteilenden Weg, der zwar an dem Ort der Tätigkeit begann und dorthin zurückführen soll, bei dem aber der häusliche Bereich keinen Endpunkt iSd 5 550 Abs. 1 BVD gebildet hat (BSGE 22, 60; BSG SozR Nr. 33 und 56 zu 5 5"3 RVO aF).
  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 99/76
    Auszug aus BSG, 29.02.1984 - 2 RU 73/82
    Ein entscheidender Faktor für die Beurteilung der Wesentlichkeit oder Unwesentliohkeit des versicherten Zweckes ist das Interesse an der versicherten Verrichtung (vgl BSG Urteil vom 25. November 1977 - 2 RU 99/76 - unveröffentlicht; Brackmann aaO s ü80t, u81, k86d).
  • BSG, 28.04.1977 - 2 RU 75/75
    Auszug aus BSG, 29.02.1984 - 2 RU 73/82
    Als eine versicherte Tätigkeit hätte sie allenfalls noch gelten können, wenn das Rollsohuhlaufen für den Kläger erforderlich gewesen wäre, um sich für die Fortsetzung der Arbeit um ??.00 Uhr erforderliche Erholung zu verschaffen (BSG Urteil vom 28. April 1977 - 2 RU 75/75 - Beschluß vom 17. Dezember 1977 - 2 EU 21/75 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Auflage, S 481 h II mwN).
  • BSG, 08.09.1977 - 2 RU 73/76
    Auszug aus BSG, 29.02.1984 - 2 RU 73/82
    - 2 RU 73/76).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Das wiederholte Zurücklegen des Weges, weil zu Hause eine Mahlzeit eingenommen wurde, ist der typische Fall, in dem auch der zweite Weg versichert ist (vgl nur BSG SozR 2200 § 550 Nr. 62, 66).
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Spaziergang - Arbeitspause - Erholung -

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG steht ein Spaziergang während einer Arbeitspause - auch bei einer Dienstreise - mit der versicherten Tätigkeit in innerem Zusammenhang, wenn er aus besonderen Gründen zur notwendigen Erholung für eine weitere betriebliche Betätigung erforderlich ist (vgl BSG Urteil vom 9. Dezember 1976 - 2 RU 145/74 - USK 76223; BSG Urteil vom 28. April 1977 - 2 RU 75/75 - VdK Mitt 1977, 302, 303; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 62 und zuletzt Urteil des BSG vom 11. August 1998 - B 2 U 17/97 R - USK 98156).

    Allein das allgemeine Interesse des Unternehmers daran, daß Arbeitspausen in vernünftiger Weise zur Erholung und Entspannung verwendet werden, damit die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers erhalten bleibt, reicht nicht aus, um den inneren Zusammenhang zwischen der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit und dem Verhalten in der Pause zu begründen (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 62).

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 17/97 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - gemischte Tätigkeit -

    Ein Spaziergang - auch bei einer Dienstreise - steht mit der versicherten Tätigkeit nur dann in einem inneren Zusammenhang, wenn er aus besonderen Gründen zur notwendigen Erholung für eine weitere betriebliche Betätigung am auswärtigen Aufenthaltsort erforderlich ist; ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt weitgehend von den Umständen des Einzelfalls ab (BSG Urteil vom 9. Dezember 1976 - 2 RU 145/74 - = USK 76223; s a BSGE 8, 48, 50; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110; SozR 2200 § 550 Nr. 62).
  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 43/92

    Gesetzliche Unfallversicherung - Diplomarbeit - Ausland

    Sind allerdings allein die privaten Interessen des Verletzten wesentlich für die unfallbringende Verrichtung, so ist der Unfall kein Arbeitsunfall; die ebenfalls vorhandenen betrieblichen Interessen sind dann nur der Nebenzweck des Handelns (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 62; BSG Urteil vom 27. Oktober 1987 - 2 RU 31/87 - HV-Info 1988, 131; Brackmann aaO S 480q mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2006 - L 4 U 65/05

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Innerer Zusammenhang

    Dieser diente einheitlich überwiegend einem eigenwirtschaftlichen Zweck, wobei der häusliche Bereich entgegen der Auffassung der Klägerin keinen Endpunkt im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII bildete (vgl. BSG, Urteil vom 29.02.1984, - 2 RU 73/82 -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2001 - L 2 U 369/00

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Skifahrt zu einem Fortbildungsseminar

    Dieser Umstand schließt jedoch den Versicherungsschutz nicht aus (vgl BSG SozR 2200 § 550 Nr. 62).

    Die Fälle, in welchen die Rechtsprechung Versicherungsschutz bei gemischten Tätigkeiten mit der Erwägung verneint hat, die Tätigkeit wäre hypothetisch nicht vorgenommen worden, wenn der private Zweck entfallen wäre (vgl BSG SozR 2200 § 550 Nr. 62; SozR 3-2200 § 548 Nr. 19), unterscheiden sich wesentlich vom vorliegenden Sachverhalt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - L 4 U 103/04

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Gewährung von Leistungen aus

    Dieser diente einheitlich überwiegend einem eigenwirtschaftlichen Zweck, wobei der häusliche Bereich keinen Endpunkt im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII bildete (vgl. BSG SozR 2200 § 550 Nr. 62).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - L 17 U 325/13

    Sturz während einer beruflichen Fortbildungsmaßnahme (hier nach Verlassen des

    Allein das allgemeine Interesse des Unternehmers daran, dass Arbeitspausen in vernünftiger Weise zur Erholung und Entspannung verwendet werden, damit die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmerin erhalten bleibt, reicht nicht aus, um den inneren Zusammenhang zwischen der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit und dem Verhalten in der Pause zu begründen (BSG, Urteil vom 24.02.2000, B 2 U 20/99 R; vom 29.02.1984, 2 RU 73/82).
  • LSG Bayern, 28.02.2007 - L 2 U 366/05

    Auslegung eines Verkehrsunfalls nach einer zweistündigen vorübergehenden

    Grundsätzlich sind auch mehrfache Wege an einem Tag nach und von dem Ort der Tätigkeit versichert, wenn dieser mit der versicherten Tätigkeit in einem ursächlichen Zusammenhang steht (BSG vom 29. Februar 1984, Az.: 2 RU 73/82).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2001 - L 17 U 166/99

    Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Verkehrsunfall;

    Ein Ausnahme fall im Sinne des Urteils des BSG vom 29.02.1984 (SozR 2200 § 550 Nr. 62) ist nicht gegeben.
  • LSG Bayern, 29.03.2000 - L 2 U 20/99

    Zur Anerkennung eines Unfalls eines Ehemanns beim Sprung von einem Treppenansatz

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.1997 - L 6 U 3/97

    Anerkennung eines Wegeunfalls als Arbeitsunfall nach den Vorschriften der

  • BSG, 30.05.1985 - 2 RU 9/84

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Gesetzliche Unfallversicherung - Tödlicher

  • LSG Hessen, 06.06.1984 - L 3 U 989/83

    Arbeitsanzug

  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 63/90

    Anspruch auf Verletztenrente aus Anlass eines Unfalls - Ansprüche aus der

  • BSG, 28.06.1991 - 2 RU 66/90

    Anspruch auf Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Vorliegen eines

  • BSG, 22.11.1984 - 2 RU 41/83
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - L 8 U 5646/08
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.08.2001 - L 2 U 319/00

    Im Rahmen der Prüfung, wieweit der Unfallversicherungsschutz eines dem

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